Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gilt die Kurtaxe auch für Kinder und Jugendliche. Gäste mit Behindertenausweis sind von der Kurtaxe befreit, wenn sie eine 100%ige Beeinträchtigung haben.
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gilt die Kurtaxe auch für Kinder und Jugendliche. Gäste mit Behindertenausweis sind von der Kurtaxe befreit, wenn sie eine 100%ige Beeinträchtigung haben.